Tennisbetrieb ab 10.Mai

Liebe Mitglieder des TKM

die Hessische Landeregierung hat die zuletzt bis 9. Mai geltende Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKaBeV) grundsätzlich bis zum 30. Mai verlängert. Einzige Änderung für den Sport: die maximale Anzahl von Personen aus zwei Haushalten (vorher max. fünf Personen aus zwei Haushalten) wurde gestrichen. Auf den Tennisbetrieb hat die neue Landesverordnung daher praktisch keine neuen Lockerungen. Ausnahmen gibt es seit dem 9. Mai aber für vollständig Geimpfte und Genesene durch die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung.

Folgend die wichtigsten Fragen im Überblick:

Was gilt grundsätzlich für den Tennisbetrieb?
Bis zum 30. Mai gelten weiterhin die zuletzt geltenden Bestimmungen und darüber hinaus:

  • Sport allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen (Indoor & Outdoor)
  • Einzelne Trainingsgruppen müssen einen Mindestabstand von drei Metern einhalten
  • Keine Durchmischung der Trainingsgruppen
  • Trainer*innen werden beim genannten Personenkreis nicht berücksichtigt und dürfen den Mindestabstand zu den Sportlern während der Sportausübung unterschreiten
  • Kinder bis einschließlich 14 Jahre können auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Anzahl der Hausstände mit bis zu zwei Trainern Sport treiben.
  • Umkleiden und Duschen dürfen geöffnet werden. Voraussetzung ist, dass sich die Trainingsgruppen die Räumlichkeiten nicht teilen.
  • Vereins- und Versammlungsräume sind grundsätzlich geschlossen.
  • Wettkampfbetrieb im Einzel möglich (mit Hygienekonzept)

WICHTIG: Die vorangegangenen Regelungen gelten erst, nachdem im Landkreis an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Werktagen eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 100 erreicht wurde.  Andernfalls gelten weiterhin die Regelungen der „Bundesnotbremse“!

Welche Ausnahmen gelten für vollständig Geimpfte und Genesene?
Mit Inkrafttreten der neuen Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung der Bundesregierung am 9. Mai gelten für vollständig Geimpfte sowie Genesene die Kontaktbeschränkungen sowohl bei einer Sieben-Tages-Inzidenz über 100 („Bundesnotbremse“) als auch unter 100 (Landesverordnung) nicht mehr. Sie zählen zudem nicht mit, wenn sie sich mit anderen (nicht geimpften) Personen treffen.

  • Demnach können z.B. vier Spieler*innen aus vier Haushalten Doppel spielen, wenn schon mindestens zwei Personen vollständig geimpft oder genesen sind.
  • Das gleiche Prinzip gilt für Gruppentraining. Ein(e) Trainer(in) darf eine Trainingsgruppe – z.B. sechs Personen aus sechs Hausständen – trainieren, wenn mindestens vier Spieler*innen geimpft oder genesen sind.
  • Auch die in einigen Landkreisen angeforderte Testpflicht für Trainer*innen beim Gruppentraining von Kindern entfällt, sofern der/die Trainer/in geimpft oder genesen ist.

Wichtig ist jedoch: AHA-Regeln gelten nach wie vor. Geimpfte und genesene Personen müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten. Hier gibt es keine Erleichterungen.

Wer gilt als vollständig geimpft oder genesen? Welcher Nachweis ist mitzuführen?

  • Als vollständig geimpft gilt nur, wer seine zweite Impfdosis vor mindestens 14 Tagen erhalten hat (beim Impfstoff von Johnson & Johnson muss die einzige Spritze zwei Wochen zurückliegen). Als Nachweis müssen Geimpfte ihren Impfausweis oder eine entsprechende Bescheinigung vorweisen. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen COVID-19-Infektion aufweisen. Dazu gehören Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust.
  • Als Genesene gelten diejenigen, die sich vor mindestens 28 Tagen und höchstens sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert haben. Als Nachweis ist der positive PCR-Test mitzuführen. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne COVID-19-typische Krankheits-Symptome gelten.

Wie geht es mit der Team-Tennis-Runde weiter?
Aktuell ist der Start für die Team-Tennis-Runde für Anfang Juni angedacht. In dieser Woche beraten Präsidium und Erweiterter Sportausschuss mit der Politik, inwieweit dieses Ziel erreicht werden kann und wenn ja, unter welchen Rahmenbedingungen.

Zur Medenrunde folgen diese Woche noch weitere Informationen.

Bundesnotbremse

Liebe Mitglieder des TKM

mit der Zustimmung des Bundesrates und des Bundespräsidenten tritt am 24. April, das neue Bundesinfektionsschutzgesetz in Kraft. Demnach gelten ab einer Inzidenz von über 100 in einem Landeskreis nicht nur verschärfte allgemeine Kontaktbeschränkungen, sondern auch neue Regelungen für den Sport.

Erst einmal ist es wichtig zu verstehen, ab wann die „Bundesnotbremse“ gilt. Im entsprechenden Gesetz heißt es dazu:

„Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Corona-virus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) den Schwellenwert von 100, so gelten dort ab dem übernächsten Tag die folgenden Maßnahmen.“

Heißt: Liegt der Wert am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag über 100, gilt die Notbremse ab Samstag.

Liegt die Sieben-Tages-Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt fünf Tage in Folge unter 100, gelten wieder die von der Hessischen Landesregierung am 19. April erlassenen Regelungen (lesen Sie hier).

Was bedeutet das nun für den Trainings- und Wettkampfbetrieb?

  • Personen ab 15 Jahre dürfen dann nur noch alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand Sport treiben. Heißt: es ist nur noch Einzeltraining (max. 2 Spieler oder 1 Trainer + 1 Spieler) erlaubt!
  • Über die oben genannte Regelung hinaus dürfen Kinder bis einschließlich 13 Jahre kontaktlosen Sport im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern ausüben. Die Gruppe darf von einer Trainerin bzw. einem Trainer betreut werden! Kinder ab 14 Jahre dürfen nur im Einzeltraining teilnehmen.

    ACHTUNG! Im Gesetz heißt es ergänzend: „Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen.“

    Heißt: Der/Die Übungsleiter/in muss auf Anforderung der örtlichen Behörden ein negativen innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung durchgeführten COVID-19-Test vorlegen können.

  • Der Wettkampfbetrieb im Freizeit- und Amateursport ist untersagt!

WICHTIG: Für Geimpfte Personen gelten diese Regelungen gleichermaßen wie für ungeimpfte Personen!

Mit besten Grüßen und vor allem bleibt gesund

Im Namen des Vorstandes Tennisklub Mörfelden e.V.

Volker Strecker, Pressewart

Neue Lockerungen für den Sportbetrieb

Die Lockerungen zum Sportbetrieb im Überblick:

  • Der Besuch von Sportveranstaltungen und -wettkämpfen ist unter Einhaltung der Drei-Quadratmeter-Regel erlaubt. Grundsätzlich gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Teilnehmerzahl darf 250 nicht übersteigen (Regelobergrenze). Beachten Sie bitte die weiteren Hinweise und Corona-Auflagen für Veranstaltungen (siehe § 1 Abs. 2b).
  • Vereins- und Versammlungsräume können nun wieder genutzt werden.
  • Auch in Umkleidekabinen entfällt die Fünf-Quadratmeter-Regel. Stattdessen gelten die allgemeinen Abstandsvorgaben von 1,5 Metern.
  • Die Bewirtung von Personen in einer gewerblichen Club-Gastronomie oder dem Clubhaus bzw. auf der Clubterrasse ist zulässig. Es gelten die aktuell gesetzlichen Auflagen für die Gastronomie. Eine Eigenbewirtung durch Club-Mitglieder (z.B. in Form eines Kuchenverkaufs) ist gestattet, sofern die
    Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum (§ 1 Abs. 1) eingehalten werden.
  • Umkleideräume, Wechselspinde, Schließfächer und sanitäre Anlagen können unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts genutzt werden, sofern sichergestellt ist, dass das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 1 dort eingehalten werden kann. Für unsere Umkleideräume gilt: max. 3 Personen gemeinsam und max. 2 Personen gemeinsam im Duschraum.
  • Vereins- und Versammlungsräume dürfen zum Unterstellen genutzt werden. Die Kontaktbeschränkungen für den
    öffentlichen Raum (§ 1 Abs. 1) sind einzuhalten.

Weitere Lockerungen beschlossen

Liebe TKM-Mitglieder,

gute Nachrichten zum Feiertag.

Ab dem 11.06. 2020 werden die Umkleideräume und Duschen wieder teilweise geöffnet. Das bedeutet für unsere Räume folgende Einschränkung:

Umkleideraum          2 Personen maximal gemeinsam betreten

Duschen                     1 Person

Gastraum                   10 Personen maximal als Gruppe

Ansonsten gelten weiterhin die Empfehlung des Robert-Koch-Institutes für Hygienemaßnahmen (siehe unten).

 

Vom HTV erreichte uns heute folgende Information für den Wettkampfbetrieb.

Liebe Vereinsvorstände,

liebe Mannschaftsführer/-innen,

gute Nachrichten für den Tennissport in Hessen: Der Tennis Wettkampf ist in Hessen ab dem 11.Juni wieder erlaubt. Grünes Licht für die Medenrunde 2020 und bisher geplanten Turniere.

Die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung Hessen, die am Donnerstag, 11. Juni 2020 in Kraft tritt, ermöglicht weitere Öffnungen im Wettkampfbetrieb des Breiten- und Freizeitsports in kontaktfreien Sportarten. So ist der Wettspielbetrieb im Tennis samt Doppel wieder erlaubt.

Auch Dusch- und Waschräume können unter Beach­tung der Empfehlun­gen des Robert Koch­Instituts für Hygiene genutzt werden. Sam­melumkleiden dürfen von höchstens einer Per­son je angefangener 5 Quadratmeter Grund­fläche genutzt wer­den, soweit keine fes­te Trennvorrichtungen angebracht sind.

Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der neuen Verordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in Gruppen von höchstens zehn Personen erlaubt. Für das Autofahren gelten weiterhin die gleichen Regelungen wie für den öffentlichen Raum. Demnach sind Fahrgemeinschaften mit bis zu zehn Personen erlaubt.

Die Verantwortlichen des Hessischen Tennis-Verbands freuen sich, dass der Tennissport in der herausfordernden Situation die Chance ergreift, als Sportart auf Distanz einen gesellschaftlichen Beitrag auf dem Weg zurück zu liebgewonnenen Gewohnheiten zu liefern. Ein toller Erfolg in dem viel Arbeit steckt. Doch jetzt steht dem planmäßigen Start des Wettspiel- und Turnierbetriebs in Hessen nichts mehr im Weg.

Durchführungsbestimmungen für den Wettspiel- und Turnierbetrieb des HTV

13. Verordnung des Landes Hessen (Lesefassung)

vorübergehende Änderung der WO

In diesem Zuge appellieren wir an alle Spielerinnen und Spieler, die Vereine und Turnierveranstalter bei der Umsetzung dieser Bestimmungen zu unterstüzen.

Wir danken allen für die Geduld und Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen
Hessischer Tennis-Verband e.V.

 

Volker Strecker

Pressewart und Corona-Beauftragter des TKM

Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen

Liebe TKM-Mitglieder,

 

für den TKM habe ich als Vorstandsmitglied das Amt des Corona-Beauftragten übernommen.

An dieser Stelle möchte ich alle Mitglieder und Gäste darum bitten, die nachfolgenden und vorgeschriebenen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen unbedingt und vollständig zu beachten, damit wir unseren Sport über die gesamte Saison hinaus reibungslos betreiben können.

Auf der Anlage befinden sich Aushänge zu diesen Maßnahmen und für allgemeine Verhaltensregeln, denen unbedingt Folge zu leisten sind.

Das Klubhaus bleibt bis auf weiteres geschlossen. Die Toiletten werden aber zugänglich blieben.Desinfektionsmittel sind vorhanden.

Sie können mich jeder Zeit kontaktieren, wenn Sie Fragen dazu haben, sei es auf oder neben dem Platz  und hinsichtlich dem allgemeinen Spielbetrieb.

Kontakt: Volker Strecker, Tel. 015202944535, eMail: pressewart@tk-moerfelden.de

 

Als Ergänzung zu dem heute morgen versandten Newsletter zur Eröffnung der Tennissaison auf unserer Anlage, hat der Hessische Tennisverband HTV folgende Erklärung veröffentlicht, damit der Tennissport betrieben werden kann.

Wie die hessische Landesregierung in ihrer neuen Verordnung beschlossen hat, ist der Trainingsbetrieb unter den folgenden Umständen gestattet:

• er muss kontaktfrei ausgeübt werden

• ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen ist zu gewährleisten

• Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, werden umgesetzt

• Umkleidekabinen, Dusch-­ und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, bleiben geschlossen

• der Zutritt zur Sportstätte erfolgt unter Vermeidung von Warteschlangen

• Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-­Institutes werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt

• es sind keine Zuschauer erlaubt

• Die Empfehlungen des Robert Koch­-Instituts zur Hygiene sind zu beachten

• Empfehlungen des HTV
Empfehlungen zum Trainingsbetrieb
Empfehlungen für das Tennistraining

Volker Strecker

Pressesprecher

Eröffnung des Spielbetriebs im TKM am 9. Mai 2020!

Liebe TKM- Mitglieder,

es ist so weit, ab morgen können wir den Spielbetrieb aufnehmen und in die Tennis-Saison starten!

Ministerpräsident Volker Bouffier hat gestern die Lockerungen der Corona-Maßnahmen für Hessen – mit Bezug auf Sport und Freizeit – wie folgt erläutert:

„Sport und Gesundheit gehören zusammen. Ab dem 9. Mai 2020 kann Sport wieder ausgeübt werden, sofern er u.a. kontaktfrei ausgeübt wird, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen eingehalten wird, Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen beachtet und keine Dusch- und Waschräume etc. genutzt werden.“

„Für den Sport und die weiteren Freizeitangebote müssen selbstredend in besonderem Maße die Hygienekonzepte den spezifischen Anforderungen gerecht werden.“

Unsere Tennisanlage wird somit ab morgen geöffnet sein. Geschlossen bleibt zunächst das Clubhaus, insbesondere mit den Dusch- und Waschräumen. Wir werden uns in den kommenden Tagen noch hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahmen verständigen, damit zumindest die Toiletten geöffnet werden können.

Vom Hessischen Tennis-Verband erwarten wir in Kürze noch ein Rundschreiben zu ergänzenden Regularien für den Sportbetrieb und eine Auflistung der notwendigen Hygienemaßnahmen. Wir werden darüber umgehend ergänzend informieren.

Freuen wir uns auf den Start in die Saison!

Mit sportlichen Grüßen
Markus Liebermann
TK Mörfelden
1. Vorsitzender

Coronavirus: Aktuelle Maßnahmen und Informationen zum Spielbetrieb im TKM

Liebe TKM-Mitglieder,

auf Grund der aktuellen Lage, der behördlichen Anweisungen sowie Empfehlungen des HTV zur Corona-Epidemie, werden wir die Saison nicht wie vorgesehen am 11. April 2020 eröffnen können.

Sportstätten geschlossen

Gemäß der neuesten Verordnung der Hessischen Landesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus sind private Sportanlagen und damit auch unsere Tennisanlage bis einschließlich 19. April 2020 zu schließen.

Die Stadt Mörfelden-Walldorf hat alle Sportstätten der Stadt Mörfelden-Walldorf darüber hinaus bis zum 30. April 2020 geschlossen.

Wir werden die weitere Entwicklung abwarten und zu gegebener Zeit über Veränderungen informieren sowie einen neuen Termin für die Saisoneröffnung bzw. die Eröffnung der Platzanlage bekanntgeben.

Instandsetzung der Tennisplätze

Gemäß der neuesten Verordnung der Landesregierung sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt. Auch eine Instandsetzung von Platzanlagen in Form von Arbeitseinsätzen durch Vereinsmitglieder ist gemäß dieser Verordnung daher nicht durchführbar. Insofern wurde bislang auch kein 2. Arbeitseinsatz für die abschließende Herrichtung der Platzanlage angesetzt.

Nicht betroffen war hiervon die Frühjahrsinstandsetzung der Firma Nohe, die bereits am 11. März erfolgte. Die Pflege der Platzanlage durch den Platzwart ist weiterhin zulässig, die aktuelle Betreuung der Anlage insofern gewährleistet.

Sommer-Medenrunde 2020

Der Hessische Tennis-Verband uns darüber informiert, dass die Sommer-Medenrunde 2020 nicht vor dem 8. Juni beginnen wird. Der Hessische Tennis-Verband reagiert damit auf die aktuellen Entwicklungen und Empfehlungen des DTB. Sollte es die Entwicklung zulassen, ist der Start des kompletten Mannschaftswettspielbetriebs für den 8. Juni 2020 vorgesehen. Neuigkeiten und eine Entscheidung zum genauen Ablauf werden vom HTV erst in den kommenden Wochen bekanntgeben.

E-Mail des HTV vom 24. März 2020 zur COVID-19-Pandemie: Aufruf zur Solidarität

„Liebe Tennisfreunde, liebe Mitglieder,

die Situation, in der wir uns gerade befinden, ist außergewöhnlich. Einschränkungen des öffentlichen Lebens, wie sie die Corona-Pandemie derzeit nötig macht, hat wohl keiner von uns je erlebt oder gar für möglich gehalten. Die physischen sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren, fällt schwer – gerade uns als „Vereinsmenschen“. Doch wir schließen uns den Worten unserer Bundeskanzlerin an: Die Situation ist ernst. Und es kommt ohne Ausnahme auf jeden Einzelnen von uns an.

Deshalb wenden wir uns heute mit diesem Appell an die große hessische Tennisfamilie mit ihren über 120.000 Mitgliedern: Leben Sie die Werte des Sports, auch in diesen außergewöhnlichen Zeiten. Zeigen Sie sich solidarisch und beweisen Sie die Art von Teamgeist, die gerade nötig ist. Im Namen des Verbandes bitten wir Sie daher: Vermeiden Sie physische Kontakte, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.

Der organisierte Tennissport gehört zu den größten Personenvereinigungen in unserem Bundesland. Wenn jedes Mitglied eines hessischen Tennisverseins als Vorbild vorangeht, sind wir im Kampf gegen den Virus einen großen Schritt weiter. Dann wird der Sport auch in dieser Krise seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht.

Gerade in diesen schwierigen Zeiten bitten wir Sie aber auch um Solidarität gegenüber Ihren Vereinen, den Trainerinnen und Trainern sowie den Hallenbetreibern. Denn auch sie stehen derzeit vor großen Herausforderungen: Auch wenn der Sportbetrieb eingestellt ist, müssen die Vereine und Hallenbetreiber weiterhin für Miete oder Unterhalt ihrer Sportstätten aufkommen. Selbständige Trainerinnen und Trainer müssen um Ihre Existenz bangen. Gerade jetzt ist es daher wichtig, dass wir unsere Tennisgemeinde unterstützen, anstatt vorschnell auszutreten oder anteilige Rückforderungen zu stellen. Denken Sie dabei gerne an die vielen Tausend Ehrenamtliche, die – häufig seit Jahren oder Jahrzehnten – ihre Tatkraft in den Dienst der Allgemeinheit stellen.

Wie groß die Einbußen für die insgesamt rund 7.600 Sportvereine in ganz Hessen sein werden, lässt sich derzeit noch nicht absehen. Sicher ist: Es geht um einen Millionenbetrag als Soforthilfe. Der Landessportbund Hessen ist deshalb bereits im Gespräch mit dem hessischen Innenministerium, um Möglichkeiten der finanziellen Hilfe für das Sportland Hessen zu klären.

Seien Sie versichert, dass sich der Hessische Tennis-Verband auch und gerade in diesen schwierigen Zeiten für die Interessen seiner Vereine, Bezirke und Kreise einsetzt, wir im Rahmen der gesetzlichen Einschränkungen für unsere Vereine ansprechbar bleiben und flexible Lösungen entwickeln.

Es gibt gerade Wichtigeres als den Sport. Aber wir können dazu beitragen, diese außergewöhnliche Situation zu meistern. Zeigen wir deshalb, was uns der Sport gelehrt hat: Fairness, Solidarität und Teamgeist!

Ihr
Hessischer Tennis-Verband e.V“

Liebe Mitglieder, bleibt alle gesund!

Mit sportlichen Grüßen
Markus Liebermann
TK Mörfelden
1. Vorsitzender

nder

Wettspielordnung 2020

Neuigkeiten des HTV zur Wettspielordnung 2020

 

1. Einführung des Match-Tie-Breaks in allen Alters- und Spielklassen (§ 38.3)
Zukünftig ist in allen Spielklassen ein im Einzel und Doppel erforderlich werdender 3. Satz als Match-Tiebreak (bis 10 Punkte) zu spielen.

2. Einführung der Altersklassen Herren 55 und Herren 80

3. Spieltagverlegung Damen 60
Der Spieltag der Damen 60 wurde offiziell von Donnerstag 10 Uhr auf Sonntag 14 Uhr verlegt.

4. Spielmodus U10-Wettbwerb (§ 38.7)
Im U10-Wettbewerb beginnt jeder Satz beim Spielstand von 2:2. Ein erforderlich werdender 3. Satz ist als Match-Tiebreak (bis 10 Punkte) zu spielen, der ebenfalls bei 2:2 beginnt. Im HTO sind die Sätze normal wie bei anderen Altersklassen einzugeben (z.B. 6:2 / 5:7 / 10:7).

5. Hitzeregelung (§ 37.13)
Zur neuen Wettspielsaison wird eine offizielle Hitzeregelung in die WO mitaufgenommen. Diese Regelung besagt, dass ein Wettkampf bei extremer Hitze verlegt werden kann. Die Voraussetzungen hierfür sind in der veröffentlichten HTV-Handlungsanweisung geregelt (htv-tennis.de à Punktspiele à Regeln und Formulare).