Aktuelle Coronamaßnamen ab dem 16. Dezember 2021

In den vergangenen Wochen hat die hessische Landesregierung die Corona-Schutzverordnung (CoSchuV) immer wieder angepasst. Nun hat die Regierung die Corona-Auflagen erneut angepasst. Die wichtigste Änderung für den Tennisbetrieb ist die Erweiterung auf 2G-Plus in Sporthallen im Rahmen wieder eingeführter regionaler Schutzmaßnahmen, wenn in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz über 350 steigt. Die aktualisierte Verordnung tritt heute, am 16. Dezember 2021, in Kraft. Sie tritt aktuell mit Ablauf des 13. Januar 2022 außer Kraft.

Gemäß § 20 (Sportstätten) der CoSchuV gilt in Hessen grundsätzlich: Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich erlaubt. Auch der Betrieb der Vereins- und Versammlungsstätten ist möglich.

Die vermutlich wichtigste Anpassung für den Tennissport: 2G-Plus in „Corona-Hotspots“. Steigt die 7-Tage-Inizdenz im Landkreis demnach über 350, sind in Sporthallen nur noch geimpfte/genesene Personen mit zusätzlichem negativen Testnachweis zugelassen. Diese „Hotspot-Regelung“ tritt außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Schwelle von 350 unterschreitet.

Hier alle aktuell geltenden Regeln im Überblick:

  • TENNIS IN DER HALLE
    Grundsätzlich gilt: In einer Tennishalle dürfen nur Personen, die geimpft oder genesen sind, anwesend sein. Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

    INZIDENZ > 350: Steigt die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis über 350 sind nur noch genesene/geimpfte Personen mit zusätzlichem negativen Testnachweis zugelassen. Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) erhalten haben, sind von dieser Testpflicht wiederum befreit. Weiterhin ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
  • TENNIS IM FREIEN
    Grundsätzlich ist Tennis im Freien vollumfänglich erlaubt. Steigt im Landkreis die 7-Tage-Inzidenz über 350 gilt auch hier die 2G-Regel. Dann dürfen also nur noch geimpfte oder genesene Personen im Freien Tennis spielen. Ausgenommen hiervon bleiben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
  • 3G-REGELUNG FÜR BESCHÄFTIGTE
    Für die Beschäftigten in Sportstätten – unabhängig ob angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich – gilt der Negativnachweis der Beschäftigten nach den Arbeitsschutzregelungen des Bundes (geimpft, genesen oder beim Betreten des Betriebes getestet). Zu dieser Gruppe zählen etwa Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und ähnliche Personen. Auch ehrenamtlich Tätige und freiberuflich Beschäftigte fallen unter diese Personengruppe und werden Arbeitnehmern gleichgestellt. Für die Durchführung, Kontrolle und Dokumentation der Tests ist der Arbeitgeber, hier also der Verein, verantwortlich.

Wir wünschen Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit und ein frohes Weihnachtsfest.

Mit sportlichen Grüßen
Jan Duut
Team-Tennis & Öffentlichkeitsarbeit
 

 

Helfer für Pflanzaktion gesucht

die Stadt Mörfelden-Walldorf möchte am 20. bis 22. November 2021 eine ca. ein Hektar große Waldfläche mit 7.000 kleinen Bäumen in der Nähe der KZ-Gedenkstätte im Norden von Walldorf neu aufforsten.

Leider ist der Waldbestand dort in den letzten Jahren sehr stark durch Sturm und Trockenheit dezimiert worden, sodass hier eine Naturverjüngung nur schwer möglich ist und es Sinn macht, einen neuen Waldbestand aktiv anzupflanzen.

Unser Bürgermeister Thomas Winkler bittet alle Bürger*innen und Vereinsmitglieder aus der Doppelstadt, sich bei der geplanten Pflanzaktion zahlreich zu beteiligen. Dieser Bitte wollen wir seitens des Vorstandes sehr gerne nachkommen, zumal wir momentan mit der Stadt in Verhandlung bez. der Pachtverlängerung und weiterer Nutzung des Vereinsgelände befinden.Eine Unterstützung seitens der TK-Mitglieder kann hierbei sicherlich nützlich sein.

Das Anschreiben des Bürgermeisters kann über den Link „Pflanzaktion 2021“ angesehen werden. Weitere Informationen und Anmeldung zur Pflanzaktion sind dort ebenfalls zu finden.

Es wäre erstrebenswert, wenn sich viele Vereinsmitglieder bei der Aktion geteiligen würden.

Im Namen des Vorstandes Tennisklub Mörfelden e.V.

Volker Strecker, Pressewart

Impressionen vom Schleifchenturnier 2021

Impressionen vom Schleifchenturnier 2021

 

Am 02.Oktober 2021 fand zum Abschluß der diesjährigen Tennissaison das traditionelle Schleifchenturnier auf der Anlage des TKM statt.

Bei Bilderbuchwetter fand die Tennissaison einen würdevollen Abschluß, wobei alle Teilnehmer noch einmal bestes Tennis auspackten und spannende Matches ablieferten. Unter der professionellen Organisation  von Andrea Leupold, die leider aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst am Spielbetrieb teilnehmen konnte, hatten alle Teilnehmer viel Spaß am Spiel.

Gespielt wurde im Mix jeweils eine halbe Stunde. Danch wurden die Paarungen neu ausgelost, so dass die Spielpartner sich neu zusammenfanden.

Nach vier gespielten Runden wurde eine wohlverdiente Pause eingelegt, in der von Axel Kaffee und Kuchen serviert wurde. Danch wurden noch einmal zwei Runden gespielt, bis die Sieger des diesjährigen Schleifchenturniers feststanden.

Sieger  bei den Damen wurde Kim Schmidt und Daniel Schlipf bei den Herren und bekamen einen kleinen Siegerpreis überreicht. Die anderen Teilnehmer haben zumindest an Erfahrung gewonnen und wurden mit einem Glas Sekt für ihr Kommen und der Teilnahme am Spiel belohnt.

Das Turnier hat allen Teilnehmern sehr viel Spaß gemacht. Der TKM hofft auch im nächsten Jahr auf eine rege Beteiligung. Denn gerade dieses Schleifchenturnier ist eine gute Gelegenheit, insbesonders für unsere neuen Mitglieder, neue Spielpartner zu finden und sich für weitere Matches zu verabreden. 

Vielen Dank noch einmal an alle Teilnehmer im Namen des Vorstandes, bleibt gesund und auf ein Neues in der nächsten Tennissaison 2022.

 

Veröffentlicht Im Namen des Vorstandes Tennisklub Mörfelden e.V.

Volker Strecker, Pressewart

 

Der TKM Mörfelden ist jetzt auch auf Facebook zu finden unter

https://www.facebook.com/TKMMoerfelden/

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Schleifchenturnier am 2.Oktober 2021

Hallo liebe Freunde des Tennissports im TKM,

hiermit möchten wir euch zum Saisonabschluss-Schleifchenturnier herzlichst einladen. Toll wäre es, wenn auch die „Neuen“ teilnehmen. Es geht um Spaß am Spiel und wir mischen bunt durch.

Wenn das Wetter es zulässt, wollen wir uns am Samstag, dem 2. Oktober 2021 um 12.30 Uhr auf dem Tennisplatz treffen.

Um 13.00 Uhr beginnen wir mit dem Schleifchenturnier; nach 4 Runden à 30 min legen wir eine Pause mit Kaffee und Kuchen ein (ca. 15.15 Uhr) – für alle Spieler gibt es einen Kaffee und ein Stück Kuchen gratis. Danach geht es noch einmal 3 Runden weiter und anschließend werden die Sieger geehrt 🙂

Abends veranstaltet unser Pächter Axel ein Oktoberfest, das wir zum Anlass nehmen, den hoffentlich schönen Tag gemeinsam ausklingen zu lassen (ca. 19 Uhr).

Gerne sehen wir auch unsere ehemaligen Spieler, Partner und Freunde – zum Anfeuern und Babbeln in der Kaffeepause und abends.

Bitte den Partner/Freund in der Doodle-Liste als eigene Person eintragen.

Auch wenn ihr „leider“ nicht teilnehmen könnt, tragt euch bitte in die Liste ein. Danke !

Hier der Link zur Doodle-Liste:

https://doodle.com/poll/biq5i43gygwcbx6a?utm_source=poll&utm_medium=link

Bitte nutzt auch die Kommentarzeilen unter der Liste.

Aktuelle Coronamaßnahmen bis zum 16.September 2021

Am 17. August hat das Corona-Kabinett des Landes Hessen eine neue Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) verabschiedet. Darüber hinaus hat man mit einem Präventions- und Eskalationskonzept zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen einen Stufenplan eingeführt, der die lokalen Behörden befugt, über die Coronavirus-Schutzverordnung hinausgehende, strengere Maßnahmen anzuordnen. Dies gilt insbesondere ab einer regionalen 7-Tages-Inzidenz von mehr als 35. Die neuen Regelungen gelten vorerst bis zum 16. September 2021.

Grundsätzlich hat sich für den Sport nichts geändert. Denn nach § 20 neuen CoSchuV bleibt der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen vollumfänglich erlaubt – allerdings nur bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35.

Da mittlerweile die Mehrheit aller hessischen Landkreise eine 7-Tages-Inzidenz von über 35 erreicht hat, greifen in diesen Kreisen bereits die ersten strengeren Regelungen gemäß des hessischen Präventions- und Eskalationskonzepts – mit Auswirkungen auf den Sportbetrieb. In welcher Stufe sich Ihr Kreis befindet finden Sie hier: https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/das-hessische-praeventions-und-eskalationskonzept

Nachfolgend fassen wir Ihnen die wichtigsten Regelungen und Fragestellungen in Bezug auf den Tennisbetrieb zusammen.

7-Tages-Inzidenz > 35 (innerhalb der letzten 7 Tage)

  • Der Einlass in die Innenräume von Sportstätten (also auch Tennishallen) ist nur mit Negativnachweis (3G-Regel = geimpft – genesen – getestet) gestattet.
  • Der Einlass in die Innengastronomie ist ebenfalls nur für Gäste mit Negativnachweis gestattet. Für Innenräume von Vereinsheimen und Clubhäusern trifft dasselbe zu.

7-Tages-Inzidenz > 50 (innerhalb der letzten 7 Tage)

  • Generelle Pflicht zum Tragen medizinischer Masken in Gedrängesituationen, in denen die Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
  • Es gilt eine Teilnehmerbegrenzung für Veranstaltungen auf 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte/Genesene).

7-Tages-Inzidenz > 100 (innerhalb der letzten 7 Tage)

  • Der Einlass auf die Außenflächen von Sportstätten (also auch Tennisplätze im Freien) ist nur mit Negativnachweis gestattet.
  • Der Einlass in die Außengastronomie ist nur für Gäste mit Negativnachweis gestattet. Das gilt auch für den Außenbereich von Sportanlagen (z.B. Terrasse von Tennisclubs).
  • Der Einlass zu Sportveranstaltungen (auch im Freien) ist nur mit Negativnachweis gestattet. Es gilt eine Teilnehmerbegrenzung auf 200 Personen im Freien und 100 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte/Genesene).
  • Zu beachten ist ferner: Im öffentlichen Raum greift eine allgemeine Kontaktregel. Maximal zehn Personen aus verschiedenen Hausständen dürfen im öffentlichen Raum zusammen Sport treiben. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Genesene und vollständig Geimpfte zählen bei der Beschränkung auf maximal zehn Personen nicht mit.

Wenn der Schwellenwert der jeweiligen Stufe fünf Tage in Folge unterschritten wird, sollen die Beschränkungen im Regelfall wieder ab dem nächsten Tag zurückgenommen werden.

Da es einige Fragestellungen zu diesen neuen Regelungen und deren praktische Anwendung auf den Trainings- und Wettspielbetrieb gibt, haben wir die wichtigsten in einem Fragenkatalog zusammengefasst und in diesem Zuge auch die Durchführungsbestimmungen zur Medenrunde entsprechend aktualisiert (siehe Anhang). Darüber hinaus finden Sie weiterführende Informationen auch immer beim LSBH.

SCHLUSSWORT
Wir wissen, dass diese neuen Regelungen für alle Beteiligten weder zufriedenstellend noch einfach handzuhaben sind. Auch wir haben uns den Verlauf der letzten Saisonhälfte anders vorgestellt. An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal klar stellen: Diese Regelungen wurden weder vom HTV beschlossen, noch werden sie von uns getragen. Wir versuchen auch weiterhin, unsere Forderungen und Ideen im Sinne des Tennissport bei der hessischen Politik einzubringen.

Aktuell scheint es in der Politik zumindest eine Abkehr vom starren Blick auf die Inzidenzen zu geben und die regionale Hospitalisierung soll in den Fokus gerückt werden. Die neue 3G-Regel wird uns aber sicherlich noch einige Zeit begleiten – unabhängig davon, ob diese auch in Zukunft an Inzidenzwerte gekoppelt bleibt.

Bis dahin müssen wir nun alle das beste aus der Situation machen und an einem Strang ziehen.

Mit sportlichen Grüßen

Jan Duut
Team-Tennis & Öffentlichkeitsarbeit

Theater beim TKM

 

Wir freuen uns, Euch einen ganz besonderen Leckerbissen, und das nicht nur kulinarisch, sondern auch künstlerisch anbieten zu dürfen.

Am 14. und 15. August 2021 findet zum ersten Mal ein sogenanntes Krimi-Dinner auf unserer Anlage statt. Eine Kombination aus Essen und Theater. Ein vergnügliches Event für die ganze Familie. Eine Attraktion, die man sich nicht entgehen lassen sollte. Dazu ist es allerdings notwendig, sich bei Axel unter

 http://www.hixacrels.de

rechtzeitig anzumelden und einen Tisch zu reservieren.Aus organisatorischen Gründen bitte sich nur über diese Email-Adresse anmelden. Vielen Dank.

 

In der Höhle der Löwin“
Krimi – Dinner in 4 Gängen


Textvorlage von Renato Salvi erschienen im Plausus Theaterverlag
Regie: Melanie Janker
Präsentiert vom Hessen Ensemble des Landesverbandes Hessischer
Amateurtheater e.V.
Veranstaltungsort:
TKM Tennisclub Mörfelden-Walldorf
Am Schwimmbad 15
64546 Mörfelden-Walldorf
Am Samstag den 14.08.21 Einlass 18 Uhr Beginn 19 Uhr
(Menü)
Am Sonntag den 15.08.21 Einlass 12 Uhr Beginn 13 Uhr
( spanisches Menü)
Menüpreis 29 € pro Pers. zzgl.Getränke
Tischreservierung unter http://www.hixacrels.de

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Weitere geplante Events für dieses Jahr sind unter anderem:

  1. und 3. Oktober 2021 – Oktoberfest mit Weisswurst, Brezeln, Festbier und Musik

ab September 2021 – jeden 2. Mittwoch im Monat  ab 19.00 Uhr ein Tapasabend beim TKM

Weitere Informationen hierzu folgen zeitnah. Wir würden uns freuen, Euch auf unserer Anlage begrüssen zu dürfen. Bekannte und Verwandte sind auch herzlich eingeladen und willkommen.

Im Namen des Vorstandes Tennisklub Mörfelden e.V.

Volker Strecker, Pressewart

 

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Neue Coronamaßnahmen

veröffentlicht vom HTV am 25.06.2021

am 22. Juni hat die hessische Landesregierung neue Coronamaßnahmen beschlossen und diese Beschlüsse in einer neuen Corona-Schutzverordnung veröffentlicht. Der Freizeit- und Amateursport ist demnach auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen vollumfänglich erlaubt. Es findet keine Differnzierung unterschiedlicher Gruppen (Genesene, Geimpfte, etc.) mehr statt.

Darüber hinaus gibt es weitere Lockerungen, was z.B. die Zuschauerzahl oder die Maskenpflicht angeht. Daher haben wir die Durchführungsbestimmungen den gesetzlichen Regelungen angepasst und möchten Ihnen die aktualisierte Fassung hiermit zur Verfügung stellen.

Da es zuletzt vermehrt zu Rückfragen zum Thema „Bewirtung“ kam, möchte ich die Gelegenheit nutzen, noch einmal aufzuklären. Mit Bewirtung ist sowohl die gewerbliche Gastronomie als auch die Ausgabe von Essen durch die Vereine gemeint. Bei der Bereitstellung von Snacks, Obst, etc. – also einer Form der Selbstbedienung – ist darauf zu achten, dass genügend Abstand eingehalten wird und Warteschlangen vermieden werden. Wenn eine Banane angefasst und wieder zurückgelegt wird, muss diese auch nicht desinfiziert werden. Dass man Essen, das man anfasst, grundsätzlich nicht zurücklegen sollte, dürfte aber auch ohne eine Pandemie jedem bewusst sein 😉.

Appell
Ja, die neuesten Lockerungen sind für uns alle sehr erfreulich und stimmen uns positiv auf einen erfolgreichen Weg raus aus der Pandemie. Wir möchten dennoch daran erinnern, die aktuelle Entwicklung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen und auch weiterhin mit Sorgfalt und Verantwortung zu handeln. Nur so kann die positive Entwicklung auch ungefährdet fortgesetzt werden.

Wir wünschen allen einen erfolgreichen Start und bleiben Sie Gesund!

Mit sportlichen Grüßen

Jan Duut
Team-Tennis & Öffentlichkeitsarbeit

EM 2021 beim TKM

Der TKM lädt alle Vereinsmitglieder zum Public-viewing auf seine Terrasse ein.

Auf einem 65 Zoll grossen Fernseher lässt sich die Fußball-Europameisterschaft 2021  viel besser in geselliger Runde genießen, als allein zu Hause vor dem Fernseher. Alle Spiele können verfolgt werden. Spannend wird es natürlich am kommenden Dienstag ab 21.00 Uhr, wenn die deutsche Mannschaft ihr erstes Gruppenspiel gegen Frankreich bestreitet.

Für Essen und Getränke wird durch Chris & Axel gesorgt. Nur die Stimmung müsst Ihr selber mitbringen. Dann kann nichts mehr schiefgehen  beim Gewinn des  Titels bei der Europameisterschaft. 

Im Namen des Vorstandes Tennisklub Mörfelden e.V.

Volker Strecker, Pressewart

Kaffee & Kuchen

Liebe Tennisfreunde,

Der ein oder andere TKM´ler wird schon mitbekommen haben, dass wir nach der langen Corona-Pause unser Vereinsleben auf der Anlage wieder stärken wollen. Auf der Homepage des TKM unter „Termine“ (https://www.tk-moerfelden.de/termine) findet Ihr die Öffnungszeiten unserer Außengastronomie und das Angebot an den einzelnen Tagen.

Neu in diesem Jahr ist das Angebot Kaffee & Kuchen am Sonntag-Nachmittag. Schaut doch einfach mal vorbei und lasst Euch verwöhnen.

Der Vorstand würden sich freuen, Euch ab 14.00 Uhr zu einem leckeren Kuchen und frisch gebrühtem Kaffee zu begrüßen. Gäste sind herzlich eingeladen uns kennenzulernen und willkommen.

Mit besten Grüßen und auf ein Wiedersehen am Sonntag

Im Namen des Vorstandes Tennisklub Mörfelden e.V.

Volker Strecker, Pressewart

 

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https://www.facebook.com/TKMMoerfelden/